Gutachten 2020

23.04.2020 – Gutachten zur Beschäftigung von Entsendearbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern im Arbeitgebermodell?

Entsendearbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer können nicht über das Arbeitgebermodell finanziert werden, da dieses voraussetzt, dass die pflegebedürftige Person selbst Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin der Pflegekraft ist und nicht ein im Ausland ansässiges Unternehmen.

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