Gutachten 2020

03.11.2020 – Gutachten zu Fragen der Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG)

Der Zeitpunkt, ab dem Zuschüsse nach dem SodEG zu bewilligen sind, ist in der Regel der 16. März 2020. Ein Abstellen auf einen späteren Zeitpunkt kann allenfalls damit begründet werden, dass die Tätigkeit des sozialen Dienstleisters erst durch Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beeinträchtigt wurde, die später in Kraft getreten sind und vorher die Erbringung der Leistungen noch vollumfänglich möglich war.

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