Gutachten 2017

07.07.2017 – Zur Rechtmäßigkeit einer polizeirechtlichen Wohnungsverweisung gegenüber gewalttätigen Minderjährigen

  1. Eine polizeiliche Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot gegenüber einem bzw. einer gewalttätigen Minderjährigen ist nur dann mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren, wenn sie von Maßnahmen des Jugendamts, erforderlichenfalls einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, flankiert wird.

  2. Von Jugendlichen ausgehende Gewalttätigkeiten gegenüber ihren Eltern können eine dringende Gefahr für das Wohl des Jugendlichen im Sinne des § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII darstellen.

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