Gutachten 2016

12.12.2016 – Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Wechsel von Wohneigentum in eine stationäre Einrichtung

Beim Wechsel einer alleinstehenden leistungsberechtigten Person aus ihrem einsatzpflichtig gewordenen Wohneigentum in ein Pflegeheim umfasst der Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe die darlehensweise Deckung sogenannter Überschneidungskosten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Wechsel in die Einrichtung notwendig gewesen ist und dass der Leistungsberechtigte alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für das Wohneigentum so gering wie möglich zu halten.

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