Gutachten 2013

15.02.2013 – Gewährung des Mehrbedarfes in Einrichtungen

Der Mehrbedarf in Einrichtungen wird nicht doppelt gewährt. Die Leistung an den Bewohner/die Bewohnerin der Einrichtung richtet sich nach der Vergütungsvereinbarung. Bei der Bedarfsermittlung bildet der Mehrbedarf lediglich eine fiktive Rechengröße. In dem an den Bewohner/die Bewohnerin ausbezahlten Barbetrag ist der Mehrbedarf nicht enthalten.

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