Empfehlungen/Stellungnahmen 2023

22.02.2023 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (BT-Drucks. 20/5162) und dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drucks. 20/5544) anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages am 27. Februar 2023

Vorwort
Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und im Grundschulalter in öffentlich verantworteten Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sind wesentliche Bausteine für ein gelingendes Aufwachsen der Kinder. Sie unterstützen Eltern in ihrer Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsverantwortung, ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit und tragen nicht zuletzt entscheidend zur individuellen Entwicklung der Kinder zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten und der Sicherung ihrer Teilhabe an der Gesellschaft bei. Der Deutsche Verein hat in seinen Positionierungen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wie auch zum Ganztagsangebot für Grundschulkinder wiederholt betont, dass dies eine Gemeinschaftsaufgabe insbesondere von Bund, Ländern und Kommunen ist. Denn deren Ziel und Verantwortung ist es und muss es sein, allen Kindern und ihren Eltern gleichermaßen ein qualitativ hochwertiges Angebot der Erziehung, Bildung und Betreuung bereitzustellen und damit gleichwertige Aufwachsens- und Lebensbedingungen zu ermöglichen – unabhängig von der jeweiligen Lebenssituation. Dies gilt umso mehr, angesichts der aktuellen Herausforderungen – Bewältigung der Folgen der COVID 19-Pandemie, des Krieges in der Ukraine und der Integration von Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund – vor denen die Kindertagesbetreuung und die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stehen. Das schließt die Finanzierung eines bedarfsgerechten Angebotes wie auch dessen qualitätsorientierte Ausgestaltung ein. Deshalb begrüßt der Deutsche Verein ausdrücklich, dass sich der Bund seit vielen Jahren an den Investitionskosten wie auch zumindest für den Bereich der Kindertagesbetreuung seit 2018 an den laufenden Betriebskosten beteiligt. Gleichzeitig hat der Deutsche Verein wiederholt deutlich gemacht, dass dies nicht nur eine punktuelle Gemeinschaftsaufgabe ist, sondern eine auf Dauer angelegte. Dementsprechend muss auch die Finanzierung dieser für die Zukunft der Gesellschaft Deutschlands essenziellen Aufgabe auf allen föderalen Ebenen nachhaltig und auf Dauer abgesichert sein.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 22.02.2023 [PDF, 190 KB]

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