Empfehlungen/Stellungnahmen 2023

07.03.2023 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu den Referentenentwürfen eines Gesetzes und einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Februar 2023

1. Vorbemerkung
Am 12. Oktober 2022 hat die Bundesregierung eine Fachkräftestrategie verabschiedet. Darin hat sie eine moderne Einwanderungspolitik als eines von fünf prioritären Handlungsfeldern benannt. Am 30. November 2022 hat die Bundesregierung Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen. Drittstaatsangehörige sind Staatsangehörige eines Staats außerhalb der Europäischen Union (EU). Zur Umsetzung der Eckpunkte haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 17. Februar 2023 zwei Referentenentwürfe vorgelegt:

  • Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und
  • Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung


Die Fachkräfteeinwanderung soll den Entwürfen zufolge künftig auf drei Säulen fußen:

  • Die Fachkräftesäule soll weiterhin das Rückgrat der Erwerbsmigration bilden. Hierunter fallen Fachkräfte mit gleichwertigem oder anerkanntem Studium oder anerkannter Berufsausbildung. Ebenso fällt die Bildungsmigration als Oberbegriff für Einwanderung zum Zweck des Studiums und zum Zweck der Berufsausbildung hierunter.
  • Mit der Erfahrungssäule soll die Einwanderung für Fachkräfte auch ohne vorherige formale Anerkennung des Abschlusses eröffnet werden.
  • Mit der Potenzialsäule werden die Möglichkeiten des Aufenthalts zum Zweck der Suche nach einem Arbeitsplatz erweitert, unter anderem durch die Einführung eines Punktesystems.


Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins greift mit der vorliegenden Stellungnahme beide Referentenentwürfe auf. Ziel ist es, Anregungen für das weitere Gesetzgebungsverfahren zu geben.

Dabei legt sie den Fokus auf aufenthaltsrechtliche Fragen, die den Weg in Soziale Berufe einschließlich der Pflegeberufe eröffnen. Im Folgenden werden deshalb zum einen der Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung und vereinzelt auch der zum Zweck des Studiums aufgegriffen. Zum anderen werden nur Regelungen angesprochen, die – zumindest auch – für reglementierte Berufe relevant sind. Soziale Berufe einschließlich der Pflegeberufe sind ganz überwiegend reglementiert. § 3 Abs. 5 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) definiert reglementierte Berufe als "berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist; eine Art der Ausübung ist insbesondere die Führung einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt ist, die über bestimmte Berufsqualifikationen verfügen." Entscheidend für den aufenthaltsrechtlichen Zusammenhang ist: Ausländische Berufsabschlüsse in reglementierten Berufen müssen in Deutschland von der zuständigen Stelle anerkannt werden. Das ist Voraussetzung sowohl für die Berufsausübungserlaubnis als auch für den Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 07.03.2023 [PDF, 480 KB]

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