Empfehlungen/Stellungnahmen 2023

08.05.2023 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP "Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG)“ (BT-Drucksache 20/6544), Antrag der Fraktion AfD "Pflegeversicherung – Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten" (BT-Drucksache 20/4669), Antrag der Fraktion DIE LINKE. "Gute Pflege stabil finanzieren" (BT-Drucksache 20/6546)

Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben am 25. April 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE. legte am 25. April den Antrag "Gute Pflege stabil finanzieren" vor. Der Deutsche Verein bedankt sich für die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Die nachfolgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf und zum Antrag wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet. Eine Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins war aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme bis zum 8. Mai 2023 nicht möglich. Wir behalten uns daher vor, ergänzende bzw. weitere Anmerkungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Vorbemerkung zum Gesetzentwurf
Die nachhaltige Verbesserung und Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung ist die aktuelle Herausforderung, an der sich der vorgelegte Gesetzentwurf messen lassen muss. Aus Sicht des Deutschen Vereins sind die im Entwurf vorgeschlagenen Beitragserhöhungen zur Stabilisierung der Einnahmesituation der sozialen Pflegeversicherung allein nicht ausreichend. Es fehlen wesentliche Vorschläge für eine auskömmliche und auch zukünftig sichere Finanzierung der Pflegeversicherung. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Finanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (3,7 Milliarden Euro) sowie der pandemiebedingten Zusatzkosten der Pflegekassen (5,5 Milliarden Euro) aus Steuermitteln sollte dringend umgesetzt werden. Der Deutsche Verein empfiehlt die Einführung eines fest an die Finanzierung spezifischer gesamtgesellschaftlicher Leistungen gebundenen Steuerzuschusses. Durch die Bindung soll eine „Finanzierung nach Kassenlage“ vermieden werden. Begründen lässt sich ein solcher Zuschuss erstens damit, dass von der Pflegeversicherung eine Reihe gesamtgesellschaftlicher Leistungen erbracht werden, zweitens muss der Bund die Funktionsfähigkeit des Sozialversicherungssystems gewährleisten, da dessen Funktionsfähigkeit im öffentlichen Interesse liegt.

Die genannten Ziele des Entwurfs werden von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins grundsätzlich begrüßt. Positiv bewertet wird insbesondere die Ausweitung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld auf bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins weist aber darauf hin, dass die angestrebten finanziellen Entlastungen für die pflegebedürftigen Menschen mit den im Entwurf anvisierten Fristen zu spät kommen und zu gering ausfallen. Um die genannten Ziele zu erreichen, wird eine umfassende Pflegereform, mit der die pflegebedingten Eigenanteile sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich in Höhe und Dauer begrenzt werden, als notwendig angesehen. Der Deutsche Verein stellt fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf mit Blick auf die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und die nachhaltige Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 08.05.2023 [PDF, 350 KB]

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