Empfehlungen/Stellungnahmen 2022

23.08.2022 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes vom 21. Juli 2022 (Bürgergeld-Gesetz)

I. Vorbemerkung und zusammenfassende Bewertung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 9. August 2022 einen
Referentenentwurf zur Einführung des Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vorgelegt. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Einführung eines Bürgergeldes ausdrücklich. Mit dem Referentenentwurf beginnt der in Fachkreisen und Öffentlichkeit seit langem diskutierte Reformprozess des Zweiten Sozialgesetzbuches. Das neue Bürgergeld soll mehr soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt verankern, mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, unnötige bürokratische Belastungen abbauen und einfach und digital zugänglich
sein.

Mit der Einführung des Bürgergeldes wird endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zu den Sanktionen im SGB II vom 5. November 2019 umgesetzt, das seit langem unterbreitete Reformvorschläge des Deutschen Vereins umfasst. Ein wesentliches Kernelement des Bürgergeldes soll ein neuer Eingliederungsprozess sein, der eine respektvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Leistungsberechtigten und den Mitarbeitenden der Jobcenter ermöglichen soll. Des Weiteren soll mehr Weiterbildung und Qualifizierung der Leistungsberechtigten ermöglicht werden, etwa durch den Wegfall des Vermittlungsvorrangs, durch die Möglichkeit der Absolvierung einer 3-jährigen Ausbildung und die Einführung eines
Weiterbildungsbonus sowie eines Bürgergeldbonus. Zudem werden mit der Einführung
des Bürgergeldes die Regelungen zum während der Corona-Pandemie eingeführten vereinfachten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter ausgebaut und verstetigt.

Die nachfolgende Stellungnahme zum Referentenentwurf wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet. Eine Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins war aufgrund der Frist zur Stellungnahme bis zum 23. August 2022 nicht möglich. Wir behalten uns daher vor, ergänzende bzw. weitere Anmerkungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins nimmt zu ausgewählten Regelungen Stellung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 23.08.2022 [PDF, 170 KB]

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