Empfehlungen/Stellungnahmen 2022

10.10.2022 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) und zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU "Qualität in der Kinderbetreuung sicherstellen – Bundesprogramm "Sprach- Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" muss fortgesetzt werden" (Drucksache 20/3277)

Vorbemerkung
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung plant die Bundesregierung die Fortführung des am 19. Dezember 2018 beschlossenen gleichnamigen Gesetzes. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. In ihrer Stellungnahme zum vorangegangenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung hatte sie entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Fragen der Qualität in Kindertageseinrichtungen bereits eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung gefordert.

Des Weiteren plant die Bundesregierung auf der Grundlage der Ergebnisse der Gesetzesevaluation vor allem vier wesentliche Änderungen: erstens keine neuen Maßnahmen, die eine vollständige Befreiung der Eltern an der Kostenbeteiligung zum Ziel haben; zweitens eine stärkere Priorisierung der Handlungsfelder, welche Verbesserungen in der Personal- und Fachkräftesituation erreichen sollen; drittens eine neue Priorisierung der Handlungsfelder (Maßnahmen und ganzheitliche Bildung in den Bereichen kindliche Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung), 7 (sprachliche Bildung fördern) und 8 (Kindertagespflege stärken) sowie viertens für die Bemessung der Kostenbeiträge eine verpflichtende Anwendung der Staffelungskriterien nach Einkommen der Eltern. Auch diese Intentionen begrüßt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins. Dabei weist sie bereits an dieser Stelle darauf hin, dass jegliche Qualitätsverbesserungen Theorie bleiben werden, wenn es nicht gelingt, das notwendige Personal zu gewinnen. Sie mahnt daher Augenmaß bei den Zielen an, zumal ab 2026 der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zunehmend Personal erfordern wird.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 10.10.2022 [PDF, 290 KB]

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