Empfehlungen/Stellungnahmen 2021

16.06.2021 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte und zur "Erklärung von Porto"

Der Deutsche Verein begrüßt, dass sich die Europäische Union erneut Kernziele in den Bereichen Armut und soziale Ausgrenzung, Kompetenzen und Beschäftigung gesetzt hat. Um diese Stärkung des sozialen Europas bis 2030 zu erreichen, bedarf es der Umsetzung in ambitionierte nationale Ziele und sozialpolitische Initiativen durch die Mitgliedstaaten. Zur Erreichung einer sozialen Aufwärtskonvergenz auf hohem Niveau unterstützt der Deutsche Verein die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten, wie sie die Europäische Kommission in ihrem Aktionsplan aufgezeigt hat. Dabei sollen nationale, regionale und lokale sowie die Interessen der Zivilgesellschaft im europäischen Willensbildungsprozess breit eingebunden werden.

1. Vorbemerkungen
Die Europäische Kommission hat am 4. März 2021 den "Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte" vorgelegt. Er soll der vollständigen Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) dienen, die 2017 von der Europäischen Union proklamiert wurde. Die Kommission schlägt für die kommenden Jahre eine Vielzahl von Initiativen auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten vor und bezieht sich auf die drei Themenfelder "Mehr und bessere Arbeitsplätze", "Kompetenzen und Gleichstellung" sowie "Sozialschutz und soziale Inklusion". Gleichzeitig schlägt die Kommission die Setzung von EU-Kernzielen in den Bereichen Armut und soziale Ausgrenzung, Kompetenzen und Beschäftigung vor, die bis 2030 erreicht werden sollen. Der Europäische Rat hat im Rahmen seines informellen Treffens am 8. Mai 2021 in der "Erklärung von Porto" diese Ziele bestätigt; die
Mitgliedstaaten sind aufgefordert, "ihre eigenen nationalen Ziele als Beitrag zu
diesem gemeinsamen Bestreben zu definieren".


2. Das soziale Europa stärken
Aus Sicht des Deutschen Vereins ist ein soziales Europa gekennzeichnet durch Aktivitäten der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rats der EU, welche gemeinsam kräftige Impulse für eine soziale Aufwärtskonvergenz der mitgliedstaatlichen Sozialleistungssysteme auf hohem Niveau setzen, flankiert von einer auskömmlichen Strukturförderung zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und mit deutlichen sozialen Zielen in einer Gesamtstrategie zur politischen Koordinierung in der EU, wobei nationale, regionale und lokale sowie die Interessen der Zivilgesellschaft im europäischen Willensbildungsprozess breit eingebunden sind. Dabei erfordert eine Vertiefung der sozialen Dimension der EU auch eine soziale Gestaltung der digitalen Transformation.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.06.2021 [PDF, 110 KB]

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