Empfehlungen/Stellungnahmen 2021

11.03.2021 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BFG) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. März 2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 2. März 2021 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (sog. "European Accessibility Act") vorgelegt. Die nachfolgende Stellungnahme zum Entwurf wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet. Eine Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins war aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme bis zum 12. März 2021 nicht möglich. Wir behalten uns daher vor, ergänzende bzw. weitere Anmerkungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Vorbemerkung
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf (BFG-E) sollen erstmals private Wirtschaftsakteure verpflichtet werden, Barrierefreiheit umzusetzen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt das Anliegen, den Zugang zu digitalen Alltagsprodukten und -dienstleistungen zu verbessern und dadurch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung zu ermöglichen. Der Entwurf stellt grundsätzlich einen richtigen Schritt zur Umsetzung der Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf die Barrierefreiheit, insbesondere Art. 9 UN-BRK, dar. Mit der vorgesehenen 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht bleibt der Entwurf jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück, auch über die EU-Richtlinie hinausgehend die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern und damit sicherzustellen, dass sie gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Produkten und Dienstleistungen erhalten wie Menschen ohne Behinderungen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins nimmt zu ausgewählten Regelungen des BFG-E Stellung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 11.03.2021 [PDF, 180 KB]

Drucken

nach oben