Empfehlungen/Stellungnahmen 2021

21.05.2021 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderungvon Kindern im Grundschulalter (GaföG, BT-Drucks. 19/29764) im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 31. Mai 2021

Vorbemerkung
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf plant die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruches für ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Bereits 2015 hatte sich der Deutsche Verein für die Prüfung, einen solchen Rechtsanspruch einzuführen, ausgesprochen. 2019 formulierteer Empfehlungen zur Implementierung und Ausgestaltung desselben. Diesen folgt der vorgelegte Gesetzentwurf in weiten Teilen. Angesichts der durch die COVID-19-Pandemie noch stärker offenbar gewordenen Notwendigkeit, der Bildungsbenachteiligung von Kindern entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu stärken, ist nach Auffassung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins ein individueller Rechtsanspruch auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter dringend erforderlich.

Eingangs sei darauf verwiesen, dass der Deutsche Verein 2019 bei der Frage des Regelungsortes für einen Rechtsanspruch darum gebeten hat, auch andere Verankerungsmöglichkeiten, z.B. in den Landesgesetzen, zu prüfen. Angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Juli 2020 scheint es zumindest fraglich, ob der Bund den Kommunen weitere Aufgaben im Rahmen des SGB VIII zuweisen kann. Andererseits ist eine Verankerung im SGB VIII für den Bund die einzige Möglichkeit, für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Aufwachsensbedingungen von Kindern und ihren Familien Sorge zu tragen.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt es, dass der Gesetzgeber immerhin zum Ende der Legislatur einen Gesetzentwurf vorlegt – und das obwohl es im Koalitionsvertrag als prioritäres Vorhaben benannt wurde –, kritisiert aber das überstürzte Gesetzgebungsverfahren, dass der Bedeutung und Komplexität dieses Themas keineswegs gerecht wird. Des Weiteren begrüßt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins, dass es zwischenzeitlich an zwei entscheidenden Punkten zu einer Annäherung zwischen Bund und Ländern gekommen ist: den zeitlich späteren Beginn zur Einführung des Rechtsanspruches und vor allem die deutlich höhere Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins nimmt unter Vorbehalt weiterer Äußerungen
durch den Deutschen Verein zu ausgewählten Regelungsvorschlägen Stellung, beruft sich dabei auf bestehende Beschlusslagen des Deutschen Vereins und formuliert weitere Handlungsbedarfe.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.05.2021 [PDF, 130 KB]

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