Empfehlungen/Stellungnahmen 2021

15.02.2021 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) (BT-Drucks. 19/26107) im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 22. Februar 2021

Vorbemerkungen
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begleitet und unterstützt seit vielen Jahren die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf vielfältige Weise. Auch im vergangenen Jahr hat sich der Deutsche Verein mit der SGB VIII-Reform befasst und nach intensiven Diskussionen Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) genommen. Basierend auf diesen verabschiedeten Positionen nimmt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins anlässlich der öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) (BT-Drucks. 19/26107) im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 22. Februar 2021 wie folgt Stellung.

Der Deutsche Verein begrüßt die Weiterentwicklung des SGB VIII und die mit dem
KJSG verfolgte Zielsetzung, Kinder und Jugendliche durch mehr Teilhabe, bessere
Leistungsangebote und einen wirksameren Schutz umfassend zu stärken und die
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten
und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Unterstützungssystem auszugestalten.
Das SGB VIII in seiner heutigen Form stellt eine grundsätzlich gute gesetzliche
Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe dar, die allerdings an einigen Stellschrauben den Entwicklungen der Zeit angepasst werden muss. Insbesondere ist insgesamt eine inklusive Ausgestaltung der Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zu verfolgen.

Der Deutsche Verein weist darauf hin, dass die Umsetzung der Regelungen teilweise zu erheblichen Herausforderungen insbesondere bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe führen wird, unter anderem da die Änderungen erhebliche
fachliche Anforderungen und damit verbundenen (Weiter-)Qualifizierungsbedarf
mit sich bringen und an vielen Stellen Leistungsausweitungen und Mehraufwand
für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe verursacht werden. Der Deutsche Verein erwartet einen Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung und die Berücksichtigung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Im Entwurf werden zwar Mehraufwendungen genannt, aber nicht beschrieben, wie diese durch den Gesetzgeber kompensiert werden sollen. Er erwartet hierzu eine detaillierte Kostenfolgenabschätzung
durch den Bund. Auch die Integration der Eingliederungshilfe für junge Menschen nach dem SGB IX in das SGB VIII wird zwischen den Leistungsträgern der Eingliederungshilfe und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu finanziellen
Verschiebungen führen, die bei einer zukünftigen gesetzlichen Regelung
mitbedacht werden müssen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 15.02.2021 [PDF, 180 KB]

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