Empfehlungen/Stellungnahmen 2021

14.09.2021 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung von
Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII

Vorbemerkung
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2007 verpflichtete sich Deutschland, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Seit dem Inkrafttreten der UN-BRK zum 26. März 2009 ist das inklusive Bildungssystem nach Art. 24 UN-BRK bundes- wie landespolitisch und gesellschaftlich gewolltes, anzustrebendes Ziel. Für den schulischen Bereich bedeutet dies im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, dass Schülerinnen und Schülern mit (drohender) Behinderung die gleichen Möglichkeiten offenstehen müssen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale wie alle anderen Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung bzw. nicht von Behinderung bedrohten Schülerinnen und Schülern zu entwickeln.

In Anknüpfung an das "Erste Diskussionspapier des Deutschen Vereins zu inklusiver Bildung" hat der Deutsche Verein in seinen Empfehlungen "Von der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem" die Sachlage und Herausforderungen des inklusiven Bildungssystems beschrieben. An den dort beschriebenen grundsätzlichen Erwägungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung sowie für die Praxis im Übergang zu einem inklusiven Schulsystem hält der Deutsche Verein fest. Der Deutsche Verein bekräftigt seine Forderung, dass Schule sich zu einem inklusiven Bildungsort weiterentwickeln muss und im Rahmen der Kultusverantwortung in erster Linie die Länder gefragt sind, ein Schulsystem zu entwickeln und zu finanzieren, das der UN-BRK entspricht.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 14.09.2021 [PDF, 420 KB]

Drucken

nach oben