Empfehlungen/Stellungnahmen 2021

14.09.2021 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Personalgewinnung, -einarbeitung und -bindung im ASD

1. Vorbemerkungen
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) leistet als kommunaler Basissozialdienst mit
einem jeweils regional unterschiedlichem Aufgabenzuschnitt Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen und ist zentraler Akteur bei der Wahrnehmung der staatlichen Kinderschutzaufgaben. Fachkräfte sind im ASD die qualitätsbestimmende Ressource. Auf ihre Interaktion mit den Adressat/innen, im ASD-Team sowie im Sozialraum kommt es an. Für junge Menschen und Familien mit Unterstützungsbedarf verkörpern sie das Gesicht des Jugendamtes sowie der Kommunalverwaltung. Dabei tragen sie eine erhebliche Verantwortung für die Schaffung und den Erhalt unterstützender, positiver Lebensbedingungen:

  • Auf der Ebene von Einzelfällen initiieren, begleiten, steuern und kontrollieren sie Hilfen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens. Dies umfasst auch die Gewährung von Leistungen in Kooperation mit den Leistungserbringern. Inhaltlich geht es dabei um Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung, Beratung zum Thema Partnerschaft, Trennung und Scheidung und der Gewährung von Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
  • Sie übernehmen im Bereich des Kinderschutzes gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII den hoheitlichen Schutzauftrag in Bezug auf die Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern, die Gefährdungseinschätzung des bedrohten Kindeswohls und ggf. zum Schutz des Kindes die Initiierung von Schutzmaßnahme (Inobhutnahme, Herbeiführung von Sorgerechtsentscheidungen etc.). Hierbei stehen auch stets präventive Interventionen zur Abwendung von drohender Kindeswohlgefährdung im Fokus.
  • Auf fallübergreifender Ebene kooperieren sie im Hinblick auf die Gestaltung angemessener Hilfekonstellationen und zur Ermöglichung präventiven Handelns mit anderen Fachkräften, Organisationen und Institutionen.
  • Insgesamt ist der ASD als Seismograph ein wichtiger Impulsgeber für soziale Lebens- und Problemlagen und für die Ausgestaltung einer bedarfsgerechten Jugendhilfeinfrastruktur im Rahmen der Jugendhilfeplanung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 14.09.2021 [PDF, 530 KB]

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