Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

17.06.2020 – Teilhabe am Arbeitsmarkt verwirklichen. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II

Zielstellung
Mit dem zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetz hat der Bund neue rechtliche Rahmenbedingungen und erweiterte finanzielle Spielräume für die Eingliederung von arbeitsmarktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten geschaffen, die bislang keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt finden.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes befinden sich rund 35.000 Menschen in einem Arbeitsverhältnis, das mit Hilfe der Förderung nach § 16i SGB II begründet werden konnte. Nahezu jede/r zweite geförderte Beschäftigte konnte hierdurch den Leistungsbezug verlassen. Rund jedes zweite Arbeitsverhältnis wird nach Tariflohn oder Branchen-Mindestlohn vergütet. Rund ein Viertel der Arbeitsverhältnisse wurde für den gesamten Förderzeitraum von fünf Jahren geschlossen.

Ca. 90 % der Jobcenter nutzen ergänzende Mittel aus dem Passiv-Aktiv-Transfer des Bundes, um Förderungen nach § 16i SGB II zu begründen. Die Zahlen zeigen, dass mit der Förderung nach § 16i SGB II viel erreicht wurde. Dennoch können und sollen die Reichweite und die Wirkung der Förderung weiter gestärkt werden. Ein maßgeblicher Schlüssel hierzu ist die Umsetzung vor Ort.

Mit dieser Empfehlung zeigt der Deutsche Verein Gelingensfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" auf. Die Empfehlungen knüpfen an die Arbeiten der Jahre 2018 und 2019 an. Sie werden von der Frage geleitet, wie die Förderung ausgestaltet werden sollte, um die Zielgruppe der Förderung in Beschäftigung zu integrieren, sozial zu stabilisieren und soziale Teilhabe zu verbessern. Hierzu werden fachliche Hinweise zu fünf Bereichen der Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gegeben:

  1. Die geförderten Beschäftigten umfassend begleiten – Das Coaching individuell ausgestalten
  2. Die Förderung zugänglich und durchlässig gestalten – "Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Verbund mit anderen Förderinstrumenten umsetzen
  3. Die Förderung flankierend unterstützen – den Passiv-Aktiv-Transfer auch im Bereich der Kommunen umsetzen
  4. Die Förderung an den Menschen orientieren – eine Vielfalt an Arbeitgebern ansprechen – Qualitätskriterien umsetzen
  5. Innovation fördern – Neue Wege für die Erschließung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten beschreiten


Die Empfehlungen richten sich an Jobcenter, freie Träger und Bildungsträger. Ausgehend von Praxiserfahrungen gibt der Deutsche Verein darüber hinaus auch Hinweise für eine Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens der Förderung nach § 16i SGB II. Diese Hinweise sollen dazu beitragen, die Zielerreichung der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" weiter zu verbessern.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 17.06.2020 [PDF, 210 KB]

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