Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

26.02.2020 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 14. Februar 2020

Die Geschäftsstelle des Deutsche Vereins begrüßt die Stärkung der beruflichen Weiterbildung, insbesondere die Einführung eines grundsätzlichen Rechtsanspruchs auf Nachholen eines Berufsabschlusses. Personen ohne Berufsabschluss sind sechsmal so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie Personen mit Berufsausbildung. Zugleich herrscht in vielen Branchen Fachkräftemangel. Viele Geringqualifizierte und Erwerbslose ohne Berufsabschluss werden durch die Jobcenter betreut. Daher müssen Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsuchende gleichberechtigt an beruflicher Weiterbildung partizipieren, damit der Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit und dauerhaftem Grundsicherungsbezug sowie Fachkräfteengpässen entgegengewirkt wird. Es bedarf eines nachhaltigen Vorgehens, um geringqualifizierte Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II beim strukturellen Wandel des Arbeitsmarkts nicht zurückzulassen und ihnen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erschließen. Vor diesem Hintergrund nimmt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zu ausgewählten Regelungen des vorgelegten Referentenentwurfs – vorbehaltlich einer weiteren Positionierung durch das Präsidium des Deutschen Vereins – wie folgt Stellung:

I. Zusammenfassende Bewertung

  • Die Einführung eines grundsätzlichen Rechtsanspruchs auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses wird begrüßt. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins empfiehlt, die Fördervoraussetzungen nicht zu restriktiv zu gestalten, damit möglichst viele Geringqualifizierte gefördert werden können. Zudem muss die konkrete Gestaltung des Rechtsanspruchs auch an den spezifischen Bedarfen und Lebenslagen der Leistungsberechtigten im SGB II ausgerichtet werden, damit auch der Personenkreis der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren kann. Insbesondere spricht sich die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für eine frühzeitige Förderung von Personen mit nicht verwertbarem Berufsabschluss aus. Auf eine positive Teilnahmeprognose beziehungsweise konkrete Integrationswahrscheinlichkeit als persönliche Zugangsvoraussetzung sollte verzichtet werden.
  • Der Referentenentwurf sieht vor, die Gewährung einer Erfolgsprämie im Rahmen einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung bis Ende 2023 zu verlängern. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Teilnahme an einer mehrjährigen abschlussbezogenen Weiterbildung hohe Anforderungen an Motivation und Durchhaltevermögen der Teilnehmenden stellt. Die Geschäftsstelle des Deutsche Vereins empfiehlt, Leistungsberechtigten nach dem SGB II eine zusätzliche pauschalierte monatliche Leistung ergänzend zum Regelbedarf für den Zeitraum der beruflichen Weiterbildung zu gewähren.
  • Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt die teilweisen Neuregelungen zur Maßnahmenzulassung, die die Ermittlung und Festsetzung der Kostenkalkulation flexibler gestalten und den Entscheidungsspielraum der zuständigen fachkundigen Stellen erweitern.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 26.02.2020 [PDF, 120 KB]

Drucken

nach oben