Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

18.08.2020 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 6. August 2020 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege vorgelegt, mit dem bis zum Jahresende 2020 Rechtsänderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung auf den Weg gebracht werden sollen. Die nachstehende Stellungnahme zum Entwurf wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet. Eine Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins war aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme nicht möglich. Wir behalten uns vor, ergänzende bzw. weitere Anmerkungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins nimmt nachfolgend zu den Regelungen des Referentenentwurfs Stellung, die die soziale Pflegeversicherung und das Pflegezeitgesetz betreffen.

1. Grundsätzliche Anmerkungen
Für eine gute pflegerische Versorgung ist die Sicherung von ausreichendem und qualifiziertem Pflegepersonal eine unverzichtbare Voraussetzung. Der Deutsche Verein begrüßt daher alle Schritte, die in diese Richtung unternommen werden.

Der Mangel an Pflegepersonal hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Die Gründe dafür liegen in den Besonderheiten der Arbeitsbedingungen in der Pflege wie hohe psychische und physische Belastungen der Arbeit u.a. durch Zeitdruck, Arbeitsverdichtung sowie Schicht- und Wochenenddienste und die verbreitete Einschätzung, dass Einkommen nicht leistungsgerecht sind.

Politische Reaktionen waren in dieser Legislaturperiode das "Sofortprogramm Pflege", das mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) umgesetzt wurde, sowie die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Im Hinblick auf die 13.000 zusätzlichen und vollständig von der Krankenversicherung finanzierten Stellen, die mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz für eine bessere Personalsituation in der Altenpflege sorgen sollten, ist kritisch anzumerken, dass die Bewilligung der Anträge durch die Kassen sehr langsam anlief. So waren bis Mitte Juli 2019 bundesweit ca. 2.800 Anträge auf Förderung von zusätzlichem Pflegepersonal gestellt worden, von denen zu diesem Zeitpunkt ca. 300 Anträge bewilligt waren. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins fordert den Gesetzgeber auf, dafür Sorge zu tragen, dass die im vorliegenden Entwurf vorgesehenen Stellen für Pflegehilfskräfte schneller besetzt werden können. Darüber hinaus bekräftigt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins die in der Gesetzesbegründung gemachte Aussage, dass es sich bei dem vorliegenden Entwurf um den ersten Schritt zur Umsetzung des wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen handelt. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die weiteren Schritte zeitnah anzugehen. Es wird außerdem daraufhin gewiesen, dass im zweiten Zwischenbericht neben der stufenweisen Umsetzung des Instruments zur Personalbemessung auch eine modellhafte Einführung in teilnahmebereiten Einrichtungen empfohlen wird, die mit einem Personal- und Organisationsentwicklungsprozess begleitet werden soll. Weiter wird dort die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Personalbemessungsinstruments selber empfohlen, damit sich verändernde Strukturen angemessen abgebildet werden können.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 18.08.2020 [PDF, 160 KB]

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