Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

14.09.2020 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

1. Grundsätzliche Anmerkungen
In den letzten Jahren lösten diverse öffentlich diskutierte und erschreckende Missbrauchsfälle wie in Bergisch-Gladbach, Staufen und Lügde erneut Diskussionen über Handlungsnotwendigkeiten an vielen Stellen aus. Hierbei wurde deutlich, dass es neben Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe, der Strafverfolgung sowie bei der Kooperation beider und der Kooperation mit weiteren Dritten v.a. auch im Bereich der Justiz dringenden Handlungsbedarf gibt und die Kinder als Opfer und als Verfahrensbeteiligte stärker als bisher in den Blick genommen werden müssen.

Die Geschäftsstelle des Deutsche Vereins begrüßt daher den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder v.a. als wichtigen Schritt in Richtung einer kindgerechten Justiz. Bei der Verfolgung dieses Ziels spielt die Qualifikation der Jugendrichterinnen und -richter sowie der Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte neben derjenigen der Familienrichterinnen und -richter sowie der Verfahrensbeistände eine zentrale Rolle. Durch die neuen Regelungen zur Anhörung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren wird außerdem ein wichtiger Schritt in der Anerkennung und Stärkung des Kindes in seiner Stellung als Rechtssubjekt gegangen. Das für die Kinder notwendige umfangreichere Ziel einer kindgerechten Justiz, das u.a. vom Ministerkomitee des Europarates in Leitlinien für eine kindgerechte Justiz verfasste wurde, ist mit den vorgeschlagenen Maßnahmen aber noch nicht erreicht.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins appelliert daher an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, neben den hier vorgeschlagenen Änderungen das Thema kindgerechte Justiz weiter prioritär zu verfolgen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Verein verweist hier neben den benannten Leitlinien noch einmal auf seine Empfehlungen zur Umsetzung gesetzlicher Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren von 2010, in der auch noch weitere Vorschläge zur Weiterentwicklung unterbreitet werden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 14.09.2020 [PDF, 100 KB]

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