Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

28.04.2020 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein sechstes Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften (Drucks. 20/2360) und zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Gesetz zur Sicherung einer fachgerechten Praxisanleitung im Rahmen der Ausbildung von Fachkräften für Tageseinrichtungen für Kinder (Fachgerechte-Anleitung-Gesetz, HessFachAnlKitaG) (Drucks. 20/2435)

Vorbemerkung
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf plant die hessische Landesregierung mit den Mitteln aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und Sicherstellung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) des Bundes und eigenen Landesmitteln aus dem Programm "Starke Heimat Hessen" eine Stärkung der strukturellen Qualität in den Kindertagesbetreuungsangeboten. Erhöht werden soll unter anderem die Betriebskostenförderung in Verbindung mit einer Neuregelung der Berechnung des Mindestpersonalbedarfs mit dem Ziel, den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern. Des Weiteren sollen Zeiten für Leitungsarbeit gesetzlich festgelegt werden. Darüber hinaus werden Regelungen in Fortführung der bereits 2018 beschlossenen Gesetzesänderung getroffen, so z.B. die bis 2022 befristete Weiterführung und Erhöhung der sogenannten BEP-Pauschale für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie die ebenfalls bis 2022 befristete Fortführung und Erhöhung des Landesanteils an der Finanzierung der Personalkosten für die Fachberatung zur Unterstützung der Implementierung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans.

Die Landtagsfraktion der LINKEN möchte mit ihrem Gesetzentwurf die Erhöhung von Anleitungsstunden für Auszubildende sowie die gesetzliche Verankerung und konzeptionelle wie auch qualifikatorische Ausgestaltung von Praxisanleitung erreichen.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins unterstützt das Engagement des Landesgesetzgebers und der Landtagsfraktionen in diesem gesellschaftlich wichtigen Handlungsfeld. Seit vielen Jahren setzt sich der Deutsche Verein für eine bessere Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen, in den Fachberatungen, für die Stärkung des Ausbildungsortes Kindertageseinrichtung sowie für eine stärkere Unterstützung der Kommunen und Träger bei der Finanzierung und Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung ein. Nach Ansicht der Geschäftsstelle greifen beide Gesetzentwürfe zentrale Faktoren auf, die die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung unterstützen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt es insbesondere, dass Hessen die Mittel des Ki-QuTG ausschließlich für die Verbesserung der Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen und nicht in die Beitragsfreistellung investiert. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere die Regelung zur Betriebskostenförderung möglicherweise dazu führt, dass dem Ziel einer Angleichung der Qualitätsstandards in der Personalausstattung perspektivisch nicht entsprochen werden kann. Zudem führt der Gesetzentwurf der Landesregierung die Problematik der zeitlichen Befristung der Bundesmittel des KiQuTG deutlich vor Augen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 28.04.2020 [PDF, 120 KB]

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