Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

20.08.2020 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins als sachkundiger Dritter (§ 27a BVerfGG)

in dem Verfahren BVerfG 1 BvR 846/19 Verfassungsbeschwerde der Frau Y. vom 4. März 2019.

1. Zusammenfassung Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin (Bf.) wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen eine Rückforderung der Familienkasse von (unstreitig) zu Unrecht nach dem EStG gezahltem Kindergeld, das von Seiten des Jobcenters auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen angerechnet wurde. Die Bf. steht mit ihren fünf Kindern dauerhaft im Bezug von Leistungen nach dem SGB II. Im August 2014 informierte die Bf. das Jobcenter über die Inhaftierung ihres sich eigentlich in Ausbildung befindlichen Sohnes. Eine Mitteilung durch die Bf. an die Familienkasse erfolgte nicht, ein entsprechender Hinweis gegenüber der Bf. durch das Jobcenter ebenso wenig. Das Kindergeld wurde somit weiterhin auch für das in Untersuchungshaft befindliche Kind gezahlt. Das Jobcenter nahm das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft, rechnete aber das weiterhin eingehende Kindergeld auch für dieses Kind auf die Leistungen für die restliche Bedarfsgemeinschaft an. Nach Kenntnis der Umstände seitens der Familienkasse im Herbst 2015 fordert diese das überzahlte Kindergeld in Höhe von 2.209,– € von der Bf. zurück.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 20.08.2020 [PDF, 140 KB]

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