Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

24.11.2020 – Positionen und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege

Einleitung
Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung im Jahr 1995 wurde Pflegebedürftigkeit als allgemeines Lebensrisiko anerkannt. Die Pflegeversicherung sollte dazu beitragen, die hohen finanziellen Belastungen von Menschen mit Pflegebedarf zu begrenzen. Pflegebedürftigkeit sollte fortan kein Armutsrisiko darstellen und auf Pflege angewiesene Menschen in der überwiegenden Zahl von Sozialhilfe unabhängig bleiben. Damit verbunden war auch das Ziel, die Länder und Kommunen als Träger der Hilfe zur Pflege, deren Aufwendungen Anfang der 1990er-Jahre auf ein knappes Drittel aller Ausgaben der Sozialhilfe angewachsen waren, finanziell zu entlasten. Der Einführung war eine jahrzehntelange politische und gesellschaftliche Diskussion vorausgegangen, bei der insbesondere die Frage der Finanzierbarkeit eine wichtige Rolle spielte.

Der Deutsche Verein war maßgeblich an den Diskussionen um die Einführung der sozialen Pflegeversicherung beteiligt und hat die Entwicklung und Umsetzung der Gesetzgebung zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit fachlich begleitet. In mehreren Stellungnahmen wurde seit Ende der 1990er-Jahre grundlegender Reformbedarf geäußert und in weiteren Positionen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Struktur der Pflegeversicherung unterbreitet. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 wurde eine wichtige Forderung des Deutschen Vereins umgesetzt. Allerdings hat der Deutsche Verein bereits im Jahr 2007 in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass eine Reform des Leistungsrechts und des Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit einer nachhaltigen Finanzreform der Pflegeversicherung verzahnt werden müsse. Diese steht bislang noch aus.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 550 KB]

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