Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

30.04.2020 – Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Unterkünften für geflüchtete Menschen – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwirklichung von Schutz, Förderung und Teilhabe

Geflüchtete Familien werden in staatlichem Auftrag und aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen in Aufnahmeeinrichtungen der Länder und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Daher besteht aus Sicht des Deutschen Vereins eine besondere staatliche Verantwortung für das Wohlergehen und gesunde Aufwachsen der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Der Deutsche Verein hat sich im Rahmen seiner Empfehlungen zur Förderung der Integration geflüchteter Menschen bereits zur Situation geflüchteter Familien in Unterkünften geäußert und begrüßt die Bemühungen der letzten Jahre, auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene Konzepte zum Schutz geflüchteter Menschen in Unterkünften zu implementieren. Die verlässliche Umsetzung kann indes nicht als abgeschlossen gelten.

Anders als für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe existieren für Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte bislang keine konkreten bundesgesetzlichen Regelungen, die (Mindest-)Anforderungen festlegen.

Seit August 2019 bestimmen nunmehr die im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht eingefügten §§ 44 Abs. 2a und 53 Abs. 3 AsylG, dass die Länder "geeignete Maßnahmen treffen" sollen, um bei der Unterbringung Asylsuchender in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften "den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten." Für Familien mit minderjährigen Kindern endet die Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, nach dem neu gefassten § 47 AsylG nach spätestens sechs Monaten.

Der Deutsche Verein begrüßt diese Regelungen. Sie müssen nach Ansicht des Deutschen Vereins im Lichte der völker- und europarechtlichen Vorgaben sowie des Grundgesetzes als grundsätzliche Pflicht verstanden werden, Schutzstandards und insbesondere Kinderrechte wirksam und flächendeckend umzusetzen. Dies schließt die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes, den Zugang zu Bildung, Betreuung und Erziehung sowie den Zugang zu den Leistungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe mit ein.

Die vorliegenden Empfehlungen richten sich an alle Akteure, die mit der Unterbringung geflüchteter Familien befasst sind, sowie an politische Entscheidungsträger. Es ist dem Deutschen Verein ein Anliegen, sowohl die für die jeweilige Unterbringungsform zuständigen Aufsichtsbehörden auf Landes- und kommunaler Ebene als auch die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe sowie die Gesundheitsbehörden in ihrer Verantwortung für das Wohl der betroffenen jungen Menschen und Familien anzusprechen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 30.04.2020 [PDF, 250 KB]

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