Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

24.11.2020 – Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts

Vorbemerkungen
Der Deutsche Verein hat bereits in verschiedenen Zusammenhängen darauf hingewiesen,
dass das geltende Recht gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen
und abbilden und dabei möglichst alle Lebenslagen und Lebensentwürfe der
Menschen angemessen berücksichtigen muss. Wenn das Recht an vielen Stellen
nach wie vor am traditionellen Familienbild von "(verheirateten) Vater, Mutter,
Kind(ern)" mit übereinstimmender genetischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft
anknüpft, stellt sich die Frage, ob dies der Vielfalt von Familie hinreichend
gerecht wird. Gleiches gilt im Hinblick auf die gelebte Vielfalt an Familien- und
Betreuungsmodellen nach Trennung und Scheidung. Einerseits werden hier seit
langem Reformbedarfe angemahnt und das Festhalten am klassischen Modell
"ein Elternteil betreut, ein Elternteil bezahlt" kritisch diskutiert sowie eine stärkere
Unterstützung von Eltern und Kindern im Trennungs-/Scheidungsfall insbesondere
auch bei gemeinsamer Betreuung und Erziehung eingefordert. Anderseits
lebt ein Großteil der Kinder nach wie vor im Residenzmodell und viele Eltern sind
mit der eigenen Betreuungsregelung zufrieden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 370 KB]

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