Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

17.06.2020 – Bestandsaufnahme und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen

I. Einleitung
Es ist die Aufgabe einer inklusiven Gesellschaft, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen sollen das gleiche Recht auf Arbeit und berufliche Rehabilitation haben wie Menschen ohne Behinderungen und die Möglichkeit, "den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird".

Bereits im Jahr 2009 hatte der Deutsche Verein eine personenzentrierte Weiterentwicklung des Unterstützungssystems zur Teilhabe am Arbeitsleben gefordert, um die Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und deren Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu befördern. In seinen "Empfehlungen zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf an der Grenze zwischen Werkstatt und allgemeinen Arbeitsmarkt" wies er auf notwendige gesetzliche Änderungen hin und zeigte Perspektiven für den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben auf. Dabei lag das Augenmerk auf den "Grenzgänger/innen" zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention personenzentriert weiterentwickeln, die Anreize zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf persönlicher und institutioneller Ebene verbessern sowie die Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Selbsthilfe und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen stärken.

Für die Planung und Gewährung von Teilhabeleistungen der beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben ist die umfassende Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs unter Zugrundelegung des bio-psycho-sozialen Modells der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wesentliche Voraussetzung. Das bio-psycho-soziale Modell der ICF unterstützt die funktionsbezogene Bedarfsermittlung, in dem es auch positive, fördernde Aspekte und Lebensweltbezüge eines Menschen bei der Betrachtung seiner Teilhabesituation einbezieht und eine Fokussierung auf Schädigungen oder physische, psychische und geistige Beeinträchtigungen überwindet. Dadurch eröffnet sich der Blick auf die Fähigkeiten und Ressourcen des Menschen mit Behinderungen und ermöglicht, Berufsbildungs- und Beschäftigungsangebote so zu gestalten, dass die Entfaltung von Potenzialen der Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt der Leistungen rückt.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 17.06.2020 [PDF, 380 KB]

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