Empfehlungen/Stellungnahmen 2019

07.10.2019 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)

Seit der letzten Reform des Adoptionsrechts im Jahr 1976 haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stark gewandelt; die rechtlichen Rahmenbedingen haben diesen Wandel bisher nicht abbilden können. Einzig die Auslandsadoption hat durch die Implementierung des Haager Adoptionsübereinkommens im Jahr 2002 weitgehende neue Regelungen erfahren, die nunmehr einer Nachjustierung bedürfen.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt deshalb den vorliegenden Referentenentwurf, der vor dem Hintergrund der Forschungsergebnisse des Expertise- und Forschungszentrums Adoption (EFZA) und der Forderungen der Länder (Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 2017) zentrale Aspekte der Adoptionsvermittlung adressiert. Im Zentrum stehen eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption sowie die Förderung von Informationsaustausch und Kontakt zwischen Herkunftsfamilie und Adoptivfamilie und die Eindämmung von Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle durchgeführt werden. Durch klare Zuständigkeitsregelungen – insbesondere wird im Bereich der Zuständigkeiten die bisherige Möglichkeit, dass Jugendämter Auslandsvermittlung durchführen, gestrichen sowie die Eignungsprüfung und Vermittlung zwischen der örtlichen Ebene und der spezialisierten Auslandsvermittlungsstelle in einen allgemeinen Teil und eine auslandsbezogene Prüfung aufgeteilt – und durch finanzielle Förderung der Tätigkeit der freien Träger für Auslandsvermittlung sollen die Strukturen der Adoptionsvermittlung gestärkt werden. An einigen Stellen wird die bisherige Übung in konkrete Regelungen (z.B. zur Rückgabe der Zulassung) gegossen.

Aufgrund der Kürze der gesetzten Stellungnahmefrist konnte eine Beschlussfassung des Präsidiums des Deutschen Vereins nicht erfolgen. Vorliegend nimmt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Stellung. Insofern sind die Anmerkungen nicht abschließend.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 07.10.2019 [PDF, 280 KB]

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