Empfehlungen/Stellungnahmen 2019

20.03.2019 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 19. Dezember 2018

A. Vorbemerkungen
Am 2. Oktober 2018 hat die Bundesregierung Eckpunkte zur Fach kräfte ein wanderung aus Drittstaaten vorgestellt. Die Eckpunkte sahen aufenthaltsrechtliche Änderungen, Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, den Ausbau von Werbung und Informationen, verstärkte Sprachförderung sowie die effizientere und transparentere Gestaltung der Verwaltungsverfahren vor. Manche der Maßnahmen sind durch Verwaltungshandeln umzusetzen, manche durch gesetzliche Änderungen. Am 19. Dezember hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie eine Fachkräftestrategie vorgelegt.

Der vorliegende Gesetzentwurf fügt sich in mehrere Öffnungen des deutschen Arbeitsmarktes für Menschen aus Nicht-EU-Staaten ein. Beginnend mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 hat der Gesetzgeber zwischen 2007 und 2017 in mehreren Gesetz- bzw. Verordnungsgebungsverfahren die Arbeitsmigration erleichtert. Hinzu kam die bessere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen 2012.

Mittlerweile eröffnet das deutsche Recht Akademikerinnen und Akademikern, Studierenden und Selbstständigen aus Drittstaaten im internationalen Vergleich recht weitgehende Zugänge. „Die deutsche Zuwanderungspolitik für die hochqualifizierte Migration ist eine der offensten im OECD-Raum (…)“, schloss auch die OECD in einer Studie von 2013. Nachholbedarf sieht der Deutsche Verein aber bei Ausbildungsberufen. Außerdem gilt das derzeitige Arbeitsmigrationsrecht als kompliziert. Beides greift der vorliegende Gesetzentwurf auf. Er enthält erleichterte Zugänge insbesondere im Bereich der Ausbildungsberufe sowie rechtssystematische Vereinfachungen.

Der Deutsche Verein begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. Unter Bezug auf Fachkräfte in der Altenpflege hat der Deutsche Verein schon 2012 in seinen Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung in der Altenpflege darauf verwiesen, dass zur langfristigen Deckung des wachsenden Bedarfs an Pflegekräften neben anderen Maßnahmen eine verantwortlich gestaltete Zuwanderung auch aus Nicht-EU-Staaten notwendig wird.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 20.03.2019 [PDF, 520 KB]

Drucken

nach oben