Empfehlungen/Stellungnahmen 2019

04.12.2019 – Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)

Seit der letzten Reform des Adoptionsrechts im Jahr 1976 haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stark gewandelt; die rechtlichen Regelungen haben diesen Wandel bisher nicht abbilden können. Einzig die Auslandsadoption hat durch die Implementierung des Haager Adoptionsübereinkommens im Jahr 2002 weitgehende neue Regelungen erfahren, die nunmehr einer Nachjustierung bedürfen.

Der Deutsche Verein begrüßt deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf, der vor dem Hintergrund der Forschungsergebnisse des Expertise- und Forschungszentrums Adoption (EFZA) und der Forderungen der Länder (Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 2017) zentrale Aspekte der Adoptionsvermittlung adressiert. Kernpunkte der Reform sind die bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten während des gesamten Adoptionsvermittlungsprozesses und nach der Adoption (nachgehende Begleitung) sowie die Förderung von Informationsaustausch und Kontakt zwischen Herkunftsfamilie und Adoptivfamilie. Des Weiteren zielen die Regelungen darauf, Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle durchgeführt werden, einzudämmen. Zudem wird im Bereich der Zuständigkeiten die bisherige Möglichkeit, dass Jugendämter Auslandsvermittlung durchführen, gestrichen sowie die Eignungsprüfung und Vermittlung zwischen der örtlichen Ebene und der spezialisierten Auslandsvermittlungsstelle in einen allgemeinen Teil und eine auslandsbezogene Prüfung aufgeteilt. An einigen Stellen wird die bisherige Übung in konkrete Regelungen (z.B. im Rahmen der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle) gegossen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 04.12.2019 [PDF, 280 KB]

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