Empfehlungen/Stellungnahmen 2019

21.08.2019 – Stellungnahme der Geschäftstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)

Prävention und Rehabilitation vor und bei Pflege zu stärken, ist seit vielen Jahren
eine pflege- und gesundheitspolitische Forderung an die Politik. Gerade im Hinblick
auf die deutlich ansteigende Zahl hochaltriger Personen und die Alterung der Bevölkerung insgesamt sollten gesundheitspolitisch alle Anstrengungen unternommen werden, so lange wie möglich Pflegebedürftigkeit hinauszuzöger durch Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation. Gerade bei älteren Menschen können bereits geringe körperliche oder psychische Beeinträchtigungen einen relativ hohen Autonomieverlust nach sich ziehen. Die
geriatrische Rehabilitation, insbesondere auch in Form der mobilen (geriatrischen)
Rehabilitation, hat daher für eine wachsende Bevölkerungsgruppe eine hohe Bedeutung bezogen auf den Erhalt oder die Wiedererlangung von Selbstständigkeit und eigenständiger Bewältigung des Alltags.

Der Deutsche Verein begrüßt daher ausdrücklich die Intention des Gesetzgebers,
die medizinische Rehabilitation zu stärken. Im Sinne des Grundsatzes
"Rehabilitation vor Pflege" kann medizinische Rehabilitation helfen, Pflegebedürftigkeit
abzuwenden, hinauszuzögern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Sie kann außerdem dazu beitragen, trotz Pflegebedürftigkeit Teilhabe zu erhalten, wiederzuerlangen oder zu verbessern. Für ältere Menschen ist eine frühzeitige geriatrische Rehabilitation wichtig, da sie bereits durch geringfügige gesundheitliche Beeinträchtigungen stark in ihrer Selbstständigkeit und in ihren Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt werden können.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.08.2019 [PDF, 100 KB]

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