Empfehlungen/Stellungnahmen 2019

03.07.2019 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 12. Juni 2019 (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

Zusammenfassende Bewertung der geplanten Änderungen
Der Deutsche Verein begrüßt die Intention des Gesetzgebers, eine Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger zu erreichen. Familien leisten Hilfe und Unterstützung in hohem Maß. Die weitaus meisten Pflegebedürftigen werden in der Häuslichkeit gepflegt, häufig über Jahre und mit einer hohen zeitlichen und psychosozialen Belastung pflegender Angehöriger, selbst dann, wenn Pflegedienste sie unterstützen. Eine hohe Zahl von Pflegebedürftigen wird ohne Hinzuziehung professioneller Pflegedienste gepflegt.1 Trotz dieser Bereitschaft zur gegenseitigen Hilfe muss eine zukunftsfähige Pflegepolitik den gesellschaftlichen Wandel zur Kenntnis nehmen. Familien sind kleiner, sie leben öfter als früher an verschiedenen Orten, die Frauen sind in höherem Maß als früher erwerbstätig. Dies erfordert, die Rahmenbedingungen von Pflege so zu gestalten, dass die Sorgebereitschaft und Sorgefähigkeit der Familien erhalten bleibt und sie für diese Leistung gesellschaftliche Wertschätzung und Anerkennung erfahren. Dass der Gesetzgeber nunmehr die Unterhaltsverpflichtungen der Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen in den Blick nimmt und im Lichte veränderter gesellschaftlicher Entwicklungen eine finanzielle Entlastung von Familien anstrebt, ist konsequent und zu begrüßen. Zu den in Artikel 1 und Artikel 2 vorgesehenen Änderungen wird im Einzelnen wie folgt Stellung genommen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 03.07.2019 [PDF, 130 KB]

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