Empfehlungen/Stellungnahmen 2019

20.03.2019 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt"

1. Zielstellung
Am 1. Januar 2019 trat das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, auch denjenigen Erwerbslosen Optionen für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu eröffnen, die lange Zeit im Leistungsbezug sind und ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit haben. Hierzu werden ein neues Förderinstrument – § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" – in die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eingeführt und die Förderung des § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ neu gefasst. Für die Betreuung, Integration und Teilhabe von Langzeitarbeitslosen stellt der Bund bis zum Jahr 2022 4 Milliarden € an zusätzlichen Mitteln im Bundeshaushalt zur Verfügung und ermöglicht einen „Passiv-AktivTransfer“ in seinem Zuständigkeitsbereich.

Der Deutsche Verein will dazu beitragen, dass die Ziele des Teilhabechancengesetzes erreicht und verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit sowie Langzeitleistungsbezug reduziert werden. Hierzu gibt der Deutsche Verein im Folgenden fachliche Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Förderung nach § 16i SGB II. Bezüge zu anderen gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen werden aufgezeigt.

Der Deutsche Verein ruft Jobcenter, Kommunen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie freie Träger dazu auf, Ansätze zu entwickeln, die für eine zielgenaue Umsetzung der neuen Förderung nach § 16i SGB II geeignet und notwendig sind. Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, wie die Wirksamkeit und Reichweite der neuen Förderung durch Anpassungen an örtliche Arbeitsmarktbedingungen und durch Verknüpfung mit anderen Instrumenten und Maßnahmen erhöht werden können. Die Anstrengungen sollen von der Zielstellung geleitet werden, die soziale Teilhabe für von gesellschaftlicher Exklusion bedrohte Erwerbslose und ihre Familien durch längerfristige Beschäftigungsperspektiven zu verbessern.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 20.03.2019 [PDF, 430 KB]

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