Empfehlungen/Stellungnahmen 2019

04.12.2019 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Implementierung und Ausgestaltung eines Rechtsanspruches auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für schulpflichtige Kinder in der Grundschulzeit

Vorbemerkung

In ihrer Koalitionsvereinbarung haben sich CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode darauf verständigt, bis 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Die Landschaft der vorhandenen Angebote ist zwischen den Bundesländern enorm vielfältig, jedoch in den meisten Ländern nicht bedarfsdeckend. Laut dem aktuellen DJI-Kinderbetreuungsreport von 20181 wünschten sich 2017 73 % der befragten Eltern von Kindern im Grundschulalter einen Betreuungsplatz, aber nur 66 % der Kinder dieser befragten Eltern konnten ein solches Angebot nutzen. Die demografischen Entwicklungen werden in den nächsten Jahren zu einem weiter steigenden Bedarf führen.

Bereits 2015 hatte der Deutsche Verein Empfehlungen zur öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erarbeitet und hierbei den Fokus auf die qualitative Ausgestaltung eines solchen Angebotes gerichtet sowie die Prüfung eines Rechtsanspruches angeregt.

Nicht befasst hat sich der Deutsche Verein zum damaligen Zeitpunkt mit der Frage der Ausgestaltung eines möglichen Rechtsanspruches und dessen Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe. Ein solcher Rechtsanspruch berührt nicht nur die Finanzierungsfrage oder die Frage, wie ausreichend und gut qualifiziertes Personal hierfür gewonnen werden kann, sondern auch strukturelle, qualitative und inhaltliche Implikationen für das System der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. So ist davon auszugehen, dass neben der Kindertagesbetreuung auch die (offene) Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendbildungs- und -verbandsarbeit oder auch die Schul- und Jugendsozialarbeit in ihrer Schnittstelle zur Schule unmittelbar von einem solchen Rechtsanspruch betroffen sind. Auch weitere rechtliche Regelungen und Konzepte der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. die Betriebserlaubnis, der Kinderschutz, die Beteiligungs- und Beschwerdefahren, die Frage des besonderen Förderbedarfes von Kindern sowie die Sicherstellung der Inklusion müssen bei der Konturierung eines Rechtsanspruches in den Blick genommen werden.

Auf der Grundlage der Empfehlungen von 2015 sowie den bereits von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarungen zur Ausgestaltung eines solchen Rechtsanspruches formuliert der Deutsche Verein Empfehlungen für eine gesetzliche Grundlage und benennt Handlungsfelder, die bei der Umsetzung des Rechtsanspruches berücksichtigt werden müssen. Dabei stehen insbesondere zwei Fragen im Vordergrund: Wie kann ein solcher Rechtsanspruch im Kinder- und Jugendhilfegesetz an der Schnittstelle zu den Schulgesetzen der Länder verbindlich gestaltet werden? Wie kann es unter Beibehaltung der vorhandenen Vielfalt und landesspezifischen Ausgestaltung der Angebote gelingen, bundesweit dennoch eine annähernd gleichwertige Qualität in den Angeboten sicherzustellen?

Die Empfehlungen richten sich an die zuständigen Vertreter/innen des Bundes und der Länder, der Kommunen und Freien Wohlfahrtspflege, der Schule und der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger von Angeboten in der ganztägigen Erziehung, Bildung und Betreuung sowie an Wissenschaft und Forschung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 04.12.2019 [PDF, 530 KB]

Drucken

nach oben