Empfehlungen/Stellungnahmen 2019

18.06.2019 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung

I. Einleitung
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) vom 23. Dezember 2016 wurde ein umfassender Reformprozess der Rechte von Menschen mit Behinderungen angestoßen. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern.1 Das BTHG, welches bis 2023 stufenweise in Kraft tritt, strebt einen Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe an, der die beteiligten Akteure vor große Herausforderungen stellt. Die Eingliederungshilfe wird aus dem Recht der Sozialhilfe im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) herausgelöst und als eigenes entsprechendes Leistungsrecht im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) im Hinblick auf die Leitprinzipen der UN-Behindertenrechtskonvention zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Mit der Abkehr von einer institutionenorientierten zu einer personenorientierten Leistungserbringung hat die Bedarfsermittlung einen zentralen Stellenwert im Verfahren der leistungsrechtlichen Zuordnung der Eingliederungshilfe erhalten. Entsprechend hat die Bedarfsermittlung personenzentriert zu erfolgen und die Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigung und person- und umweltbezogenen Kontextfaktoren zu berücksichtigen. Die Instrumente der Bedarfsermittlung müssen sich konzeptionell an der Internationalen Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ausrichten. Die notwendige Unterstützung soll sich künftig konsequenter an den individuellen Bedarfen und Wünschen der Menschen mit Behinderungen orientieren.

Durch eine umfassende und am individuellen Bedarf orientierte Bedarfsermittlung können die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefördert, Benachteiligungen vermieden oder ihnen entgegengewirkt werden (vgl. §§ 1 und 4 SGB IX). Der Deutsche Verein hat im Jahr 2009 Empfehlungen zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. 2 Diese Empfehlungen zielten auf eine Weiterentwicklung der Instrumente und Verfahren für die Bedarfsermittlung und Hilfeplanung zugunsten einer teilhabeorientierten und personenzentrierten sowie unabhängig von Leistungsformen zu erbringende Eingliederungshilfe. Im BTHG wurde vieles aus diesen Empfehlungen von 2009 umgesetzt. Der Deutsche Verein hatte bereits 2009 folgende Maßstäbe für eine an den Leitbildern der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung orientierte Bedarfsermittlung und Hilfeplanung formuliert:

  • Personenzentrierung,
  • Unabhängigkeit von Leistungs- und Vergütungsformen,
  • Mitwirkung des Menschen mit Behinderung,
  • Zielorientierung, ICF-Orientierung,
  • Berücksichtigung von Selbsthilfe und Sozialraum,
  • Lebensweltorientierung,
  • Transparenz, Evaluation und Qualitätssicherung,
  • Interdisziplinarität und Multiprofessionalität,
  • fachliche Fundierung,
  • integrierte Verfahren.


Um den Leitzielen einer verbesserten Selbstbestimmung und Teilhabe in der Gesellschaft und dem durch das BTHG erfolgten Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe Rechnung zu tragen, gilt es nun, diese Maßstäbe im Rahmen der neuen gesetzlichen Vorgaben anzuwenden. Mit den vorliegenden Empfehlungen will der Deutsche Verein eine Hilfestellung bei der Anwendung der neuen rechtlichen Vorgaben sowie der damit verbundenen Instrumente und Verfahren der Bedarfsermittlung geben. Die Empfehlungen beschäftigen sich mit den durch das BTHG neu eingeführten Planverfahren, dem Teilhabeplanverfahren, in dem die Rehabilitationsträger sich abstimmen und zusammenarbeiten, und dem Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe. Dabei konzentriert sich das vorliegende Papier auf das Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe und bietet Hinweise für das Verhältnis von Gesamtplanung und Teilhabeplanung.

Diese Empfehlungen richten sich daher an die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer, um aufzuzeigen, was insbesondere bei der Bedarfsermittlung beachtet werden sollte und welche Erwartungen an das Gesamtplanverfahren aus Sicht der Menschen mit Behinderungen gestellt werden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 18.06.2019 [PDF, 460 KB]

Drucken

nach oben