Empfehlungen/Stellungnahmen 2018

06.07.2018 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)

Grundsätzliche Anmerkungen
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen zum einen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte in der Alten- und Krankenpflege durch bessere Personalausstattung
und bessere Arbeitsbedingungen erreicht werden. Zum anderen zielt der Gesetzentwurf auf die Verbesserung der Pflege und Betreuung von Patienten und Patientinnen sowie der Pflegebedürftigen.

Das dazu vorgesehene Sofortprogramm betrifft Maßnahmen zur Aufstockung von Personalstellen, zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichen Gesundheitsförderung, zu Ausbildungskapazitäten und Ausbildungsvergütung im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege und der Kindergesundheits- und Kinderkrankenpflege. Im Bereich der Altenpflege sollen 13.000 zusätzliche und vollständig von der Krankenversicherung finanzierte Stellen die Arbeitsbedingungen und die pflegerische Versorgung in den vollstationären Einrichtungen verbessern. Stationäre und ambulante Einrichtungen der Altenpflege können Zuschüsse für digitale Anschaffungen erhalten mit dem Ziel, die Pflegekräfte zu entlasten. Die Zusammenarbeit von niedergelassenen
Ärzten und stationären Pflegeinrichtungen soll vereinfacht werden. Durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten der Pflegedienste soll die ambulante Versorgung in unterversorgten ländlichen Räumen gestärkt werden. Für pflegende Angehörige ist ein eigenständiger Anspruch auf stationäre Rehabilitation vorgesehen.

Der Deutsche Verein befürwortet und begrüßt das Ziel des Entwurfs, die Pflege insgesamt und im Besonderen in der Altenpflege zu stärken und zu entlasten. In seinen Empfehlungen zur Gewinnung von Fachkräften in der Altenpflege hat er bereits 2012 darauf hingewiesen, dass die Rahmenbedingungen in der Altenpflege dringend verbessert werden müssen.1 Im Hinblick darauf unternimmt der Entwurf richtige Schritte.

Die teilweise Finanzierung der medizinischen Grundpflege mit 13.000 neuen Pflegepersonalstellen in den teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen aus Mitteln des SGB V kann nur ein erster Schritt sein. Der Deutsche Verein bleibt bei seiner Forderung, die medizinische Grundpflege systemgerecht aus Mitteln des SGB V vollständig zu finanzieren.2 Wenn dies erfolgen würde, wäre eine wesentlich höhere Aufstockung beim Pflegepersonal möglich.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 06.07.2018 [PDF, 190 KB]

Drucken

nach oben