Empfehlungen/Stellungnahmen 2018

03.08.2018 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

Vorbemerkung
Mit seinen Empfehlungen zu Fragen der Qualität in Kindertageseinrichtungen aus dem Jahre 2013 hatte der Deutsche Verein die bundesweite Debatte um die Qualität in der Kindertagesbetreuung mit angestoßen und befördert. Der Deutsche Verein hatte zum einen gefordert, in einem beteiligungsorientierten Prozess zwischen den zentralen Akteuren Bund, Länder, Kommunen, Verbände der Wohlfahrtspflege, Wissenschaft und Wirtschaft ein gemeinsames Qualitätsverständnis und darauf aufbauende Ziele zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu erarbeiten. Zum anderen betonte er die Notwendigkeit, dass sich der Bund an den dafür entstehenden Kosten substanziell und dauerhaft beteiligt. Mit dem Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ haben Bund und Länder erstmals zentrale Handlungsfelder und Ziele zur Verbesserung der Qualität definiert. Des Weiteren hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) 2017 – basierend auf dem Zwischenbericht – Eckpunkte für ein „Qualitätsentwicklungsgesetz“ vorgelegt und darauf abgestellt, dass sich der Bund jährlich mit 5 Mrd. € beteiligt. Schließlich wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart, die wesentlichen Eckpunkte der JFMK umzusetzen. Dies soll mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geschehen.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt ausdrücklich dessen Intention, die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu stärken und weiterzuentwickeln und bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern abzubauen. Gleiches gilt für die Absicht des Bundes, sich an den dafür entstehenden Kosten zu beteiligen. Beides entspricht langjährigen Forderungen des Deutschen Vereins und ist aus fachlicher Sicht zu befürworten.

Mit dem geschilderten Entstehungsprozess sind aber gleichzeitig Erwartungen an den Umsetzungsweg wie auch hinsichtlich der Höhe und Verstetigung der Bundesfinanzierung, der Steuerung und Zweckgerichtetheit der Bundesmittel und damit ihrer Wirkung verbunden, die der vorgelegte Referentenwurf leider kaum erfüllen kann.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins sieht zentrale Regelungen kritisch und den Entwurf als stellenweise inkonsistent. Aufgrund der zugrunde gelegten Finanzierungsform (mit geringen Steuerungs- und Sanktionierungsmöglichkeiten) und dem geplanten Zeithorizont (vier Jahre) erscheint es äußerst fraglich, ob dem Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Aufwachsensbedingungen in der Kindertagesbetreuung über Ländergrenzen hinweg faktisch entsprochen werden kann.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 03.08.2018 [PDF, 350 KB]

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