Empfehlungen/Stellungnahmen 2018

29.10.2018 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (BT-Drucksache 19/4947) und zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen“ (BT-Drucksache 19/5078) anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages am 5. November 2018

Vorbemerkung
Mit seinen Empfehlungen zu Fragen der Qualität in Kindertageseinrichtungen aus dem Jahre 2012 hatte der Deutsche Verein die bundesweite Debatte um die Qualität in der Kindertagesbetreuung mit angestoßen und befördert. Der Deutsche Verein forderte zum einen, in einem beteiligungsorientierten Prozess zwischen den zentralen Akteuren Bund, Länder, Kommunen, Verbände der Wohlfahrtspflege, Wissenschaft und Wirtschaft ein gemeinsames Qualitätsverständnis und darauf aufbauende Ziele zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu erarbeiten. Zum anderen betonte er die Notwendigkeit, dass sich der Bund an den dafür entstehenden Kosten substanziell und dauerhaft beteiligt. Mit dem Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ haben Bund und Länder erstmals zentrale Handlungsfelder und Ziele zur Verbesserung der Qualität definiert. Des Weiteren hat die JFMK 2017 – basierend auf dem Zwischenbericht – Eckpunkte für ein „Qualitätsentwicklungsgesetz“ vorgelegt und darauf abgestellt, dass sich der Bund jährlich mit 5 Mrd. Euro beteiligt.2 Schließlich wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart, die wesentlichen Eckpunkte der Jugend- und Familienministerkonferenz umzusetzen. Dies soll mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geschehen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 29.10.2018 [PDF, 160 KB]

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