Empfehlungen/Stellungnahmen 2018

13.02.2018 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge anlässlich der Anhörung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses des Hessischen Landtages am 8. März 2018 zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften (Drucks. 19/5472) und zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Chancengleichheit und zur Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung (Drucks. 19/5467)

Vorbemerkung
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf planen die Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen die schrittweise Freistellung von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für den Besuch eines öffentlich geförderten Kindertagesbetreuungsangebotes. Zudem sollen die finanzielle Förderung der Träger von Kindertageseinrichtungen, Fachberatungen und Kindertagespflegepersonen, die nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan arbeiten bzw. dessen Umsetzung unterstützen sollen, erhöht werden.

Zudem sollen die finanzielle Förderung der Träger von Kindertageseinrichtungen, Fachberatungen und Kindertagespflegepersonen, die nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan arbeiten bzw. dessen Umsetzung unterstützen sollen, erhöht werden. Darüber hinaus soll der Verwaltungsaufwand, der durch die Einführung des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (als Bestandteil des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes) entstanden und durch eine landesweite Evaluation nachgewiesen wurde, verringert werden. Schließlich ist beabsichtigt, die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Kindern (VN-KRK) als Zielvorgabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz zu berücksichtigen.

Die Landtagsfraktion der SPD möchte mit ihrem Gesetzentwurf eine bessere personelle Ausstattung in den Kindertageseinrichtungen erreichen, die Beitragsfreiheit für die Inanspruchnahme öffentlich geförderter Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege herbeiführen und eine Landeselternvertretung etablieren.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins unterstützt das Engagement der Landtagsfraktionen für eine bessere finanzielle Ausstattung des Systems der Kindertagesbetreuung und dessen qualitative Weiterentwicklung. Seit vielen Jahren setzt sich der Deutsche Verein für eine bessere Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen, in den Fachberatungen, für die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege sowie eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen ein. Nach Ansicht der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins greifen beide Gesetzentwürfe zentrale Faktoren auf, die die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung unterstützen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 13.02.2018 [PDF, 90 KB]

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