Empfehlungen/Stellungnahmen 2018

22.05.2018 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zu Sanktionen im SGB II am 4. Juni 2018

Der Deutsche Verein tritt dafür ein, die bestehenden gesetzlichen Regelungen der §§ 31 ff. SGB II über die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) zu überarbeiten. Ziel soll es sein, eine verhältnismäßige, individualisierte und rechtssichere Praxis der Sanktionen bei Pflichtverletzungen zu gewährleisten, die der Aufgabe und dem Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende gerecht wird, Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, sie in ihrer Eigenverantwortung zu stärken und bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen (vgl. § 1 SGB II). Hierzu empfiehlt der Deutsche Verein dem Gesetzgeber und den für die Ausführung zuständigen Stellen,

  1. die derzeitigen Regelungen für strenge Sanktionen junger Menschen unter 25 Jahren aufzuheben (§ 31a Abs. 2 SGB II),
  2. Kürzungen von Leistungen für Unterkunft und Heizung zukünftig von Sanktionen auszuschließen,
  3. bei wiederholten Pflichtverletzungen eine Einzelfallprüfung sowie das Angebot einer persönlichen Beratung der Leistungsberechtigten in den Jobcentern verpflichtend einzuführen,
  4. Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II und geförderte Arbeitsverhältnisse nach § 16e SGB II aus dem Katalog der sanktionsbewehrten Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II zu streichen und nur als Bestandteil einer Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II mit Sanktionen zu bewehren,
  5. für die Jobcenter die Möglichkeiten zu erweitern, Minderungszeiträume bei Sanktionen in Abhängigkeit von der Mitwirkungsbereitschaft der Leistungsberechtigten und der Besonderheit des Einzelfalls zu verkürzen,
  6. im Falle von Sanktionen für die Leistungsberechtigten den Zugang zu erforderlichen und ergänzenden Sachleistungen ohne Antrag sowie den Krankenversicherungsstatus sicherzustellen,
  7. die Addition von Leistungsabsenkungen bei Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen einzuschränken,
  8. die Regelungen über die Aufrechnung in Sanktionszeiträumen zu vereinfachen und Aufrechnungen in Sanktionszeiträumen auszusetzen,
  9. eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung bei Sanktionen durch die Jobcenter verpflichtend einzuführen,
  10. das Fallmanagement in den Jobcentern weiter auszubauen und zu verbessern, um zu vermeiden, dass besondere und schwerwiegende Problemlagen oder Lebenssituationen zu sanktionsbewehrten Verhaltensweisen und Sanktionen führen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 22.05.2018 [PDF, 240 KB]

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