Empfehlungen/Stellungnahmen 2018

15.05.2018 – Handreichung zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe

Vorbemerkung
Ein Vater kommt in die Beratung und möchte wissen, ob und wie er seinen aus Ungarn stammenden Umgangsbeschluss auch in Deutschland vollstrecken lassen kann und welches Gericht dafür zuständig ist. Die Kommunikation zwischen den Eltern ist völlig festgefahren – und auch sprachlich nicht ganz leicht. Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit zu interkultureller Mediation?

Ein Kind soll aus seiner Familie in Deutschland herausgeholt werden, da hier sein Wohl konkret gefährdet erscheint. Für die Frage der geeigneten Fremdunterbringung sehen die Fachkräfte des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zwei Möglichkeiten. Zum einen besteht die Option, das Kind in einer Pflegefamilie in Deutschland unterzubringen. Zum anderen leben in Spanien Onkel und Tante, die auch grundsätzlich bereit sind, das Kind aufzunehmen. Wie kann überprüft werden, ob dies für das Kind eine geeignete Unterbringung darstellt, und wie lässt sich die bereits eingerichtete Vormundschaft für das Kind weiterführen? Kann diese möglicherweise an die spanischen Behörden abgegeben werden?

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 15.05.2018 [PDF, 1,3 MB]

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