Empfehlungen/Stellungnahmen 2018

23.03.2018 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur angemessenen Einordnung der Pflegeberufe in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)-Niveau 5

Die Entscheidungen für Zuordnungen in den Deutschen Qualifikationsrahmen sollten verstärkt an Kompetenzen ausgerichtet werden.

Daher empfiehlt der Deutsche Verein der Bund-Länder-Koordinierungsstelle (BLKS), dem Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR), der Kultusministerkonferenz (KMK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), bei der Einordnung der Pflegeberufe in den DQR die Einwände aus Fachöffentlichkeit und Politik (AG Gesundheitsberufe des AK DQR1, BAGFW, Gesundheitsministerkonferenz, Deutscher Pflegerat) gegenüber der Einordnung auf Niveau 4 zu berücksichtigen. Eine kompetenzorientierte Betrachtung der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann2 ergibt eine Zuordnung dieser Berufe mindestens zum DQR-Kompetenzniveau 5. Dies ist nicht nur eine semantische Frage (der Kompetenzbenennungen), sondern zeigt sich auch im tatsächlichen aktuellen Anforderungsniveau, das sich auch aufgrund des rasanten medizinischen und wissenschaftlichen Fortschritts weiterhin permanent erhöht.

Zudem erfordert die gesetzliche Neuregelung der Pflegeberufe durch das Pflegeberufegesetz eine Überprüfung der Zuordnungen.

Vorbemerkung
Seit einigen Jahren versucht die Europäische Union die Transparenz in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten zu erhöhen, um damit die Entstehung eines Europäischen Arbeits- und (Aus-)Bildungsmarktes voranzubringen. Der Vertrag von Maastricht, der „Bologna-Prozess“ für die Hochschulen sowie der „Kopenhagen-Prozess“ für die berufliche Bildung sollen die Vereinheitlichung des Europäischen Bildungsraumes voranbringen. Mittel hierzu soll die Feststellung vorliegender beruflich verwertbarer Kompetenzen3 sein, die eine allgemeine Anerkennung in den EU-Mitgliedstaaten erhalten sollen.

Definiert wurden Kompetenzen durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat im „Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ (EQR).
In Umsetzung dieser Regelung in Deutschland trat im Mai 2013 der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) mit der Unterzeichnung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie der Ständigen Konferenzen der Kultusminister (KMK) und der Wirtschaftsminister (WiMK) in Kraft.

Akademisch erworbene Qualifikationen wurden pauschal den Niveaus 6, 7 und 8 zugeordnet, ohne dass hinterfragt wurde, welche speziellen Kompetenzen zu dieser Einordnung führten.

In den Bereichen der beruflichen und der allgemeinen Bildung wurden vom AK DQR Grundlagen für die Zuordnung der Qualifikationen zu Kompetenzniveaus5 festgelegt. Der DQR war Ergebnis wissenschaftlicher und (aus-)bildungspolitischer Debatten. Fortbestehende Differenzen wurden in einem Spitzengespräch zwischen Kultusministerkonferenz, Wirtschaftsministerkonferenz, den Bundesministerien für Wirtschaft und für Bildung und Forschung, sowie den Sozialpartnern Ende Januar 2012 politisch entschieden: So wurden drei- und dreieinhalbjährige Ausbildungen pauschal dem Niveau 4 zugeordnet. Vorgegangen wurde hierbei – entgegen dem Anspruch des DQR – nicht kompetenzorientiert, sondern input-orientiert. Diese nicht kompetenzorientierte Festlegung war zwar ein Schritt, um grundlegende Differenzen zu überwinden, droht aber jetzt zu einem Hemmschuh der Entwicklung zu werden. Allerdings wurde im Spitzengespräch vom 30. Januar 2012 auch verabredet, dass ab 2017 alle Einordnungen im DQR überprüft/validiert werden sollten.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 23.03.2018 [PDF, 160 KB]

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