Empfehlungen/Stellungnahmen 2017

06.12.2017 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Europäischen Säule sozialer Rechte

Der Deutsche Verein unterstützt das Ziel der Europäischen Kommission, mit der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ (ESSR) eine soziale Aufwärtskonvergenz im Sinne des verbesserten wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU zu erreichen. Der Deutsche Verein fordert die Mitgliedstaaten auf, eine sozialpolitische Konvergenz der europäischen Sozialleistungssysteme auf einem anspruchsvollen Niveau anzustreben und dabei die regionalen und kommunalen Akteure, die Sozialversicherer sowie die Akteure der Zivilgesellschaft, wie zum Beispiel die Freie Wohlfahrtspflege, einzubinden.

Vorbemerkungen
In seiner Rede zur Lage der Europäischen Union (EU) hatte der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker im September 2015 die Entwicklung einer „Europäischen Säule der sozialen Rechte“ („European Pillar of social rights“) angekündigt. Am 8. März 2016 hatte die Europäische Kommission eine „Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte“ eingeleitet und dazu einen „Ersten vorläufigen Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte“ vorgelegt. Der Deutsche Verein hatte sich mit seiner Stellungnahme vom 27. September 2016 an dieser Konsultation beteiligt.4 Am 26. April 2017 hat die Europäische Kommission nun die „Europäische Säule sozialer Rechte“ als Kommissionsempfehlung verabschiedet. Gleichzeitig hat sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgeschlagen, dass es eine gemeinsame „interinstitutionelle Proklamation“ des Textes durch Kommission, Rat und Parlament geben soll. Am 17. November 2017 erfolgte die entsprechende gemeinsame Proklamation im Rahmen des Sozialgipfels in Schweden. Die Europäische Säule sozialer Rechte soll „als Kompass für effiziente beschäftigungspolitische und soziale Ergebnisse dienen“ und „als Richtschnur dazu beitragen, dass soziale Rechte besser in konkrete Rechtsvorschriften umgesetzt und angewandt werden“.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 06.12.2017 [PDF, 200 KB]

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