Empfehlungen/Stellungnahmen 2017

21.03.2017 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. anlässlich der Anhörung beim Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 27. März 2017 zum Entwurf eines Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (BT-Drs. 18/11408)

Vorbemerkung
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung setzt die Bundesregierung ihre finanzielle Unterstützung des notwendigen Ausbaus von Plätzen in der Kindertagesbetreuung für den Zeitraum von 2017 bis 2020 in Höhe von 1.126 Milliarden Euro fort. Es ist geplant, mit der Änderung des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Artikel 1) und des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz, Artikel 2) zusammen mit den Ländern 100.000 zusätzliche Plätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt zu schaffen.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins unterstützt das Engagement des Gesetzgebers in diesem gesellschaftlich wichtigen Handlungsfeld. Der Deutsche Verein fordert seit Langem eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes am quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt somit grundsätzlich den vorgelegten Gesetzentwurf. In der konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs sieht sie jedoch noch Nachbesserungsbedarf vor allem redaktioneller Art. Die Stellungnahme widmet sich zunächst einigen grundsätzlichen Handlungsbedarfen im quantitativen und qualitativem Ausbau der Kindertagesbetreuung und im zweiten Teil den konkreten Regelungsvorschlägen des Gesetzentwurfs.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.03.2017 [PDF, 80 KB]

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