Empfehlungen/Stellungnahmen 2017

06.12.2017 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des §16h SGB II – Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

Jugendarbeitslosigkeit ist eine der Herausforderungen, denen sich die Akteure der Arbeitsmarktpolitik stellen. Das SGB II verpflichtet die Jobcenter, unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erbringen oder Möglichkeiten zur Vermittlung in eine Ausbildung zu nutzen, wenn kein Berufsabschluss vorhanden ist (§ 3 Abs. 2 SGB II). Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die noch nicht 25 Jahre alt sind, ist ein besserer Betreuungsschlüssel vorgesehen (§ 44c Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II), es gelten aber auch schärfere Sanktionsregelungen im Vergleich zu Leistungsberechtigten über 25 Jahren (§ 31a Abs. 2 SGB II). Mit der Einführung des § 16h SGB II erhalten die Jobcenter die Möglichkeit, für schwer zu erreichende junge Menschen die Betreuung zu intensivieren und sozialpädagogisch auszurichten. Sanktionen sind bei der Umsetzung des § 16h SGB II nicht zielführend.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 06.12.2017 [PDF, 310 KB]

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