Empfehlungen/Stellungnahmen 2017

22.03.2017 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Hilfe für junge Erwachsene in besonderen Problemlagen

Zusammenfassung
Mit diesen Empfehlungen wendet sich der Deutsche Verein an Fach- und Leitungskräfte sowie Entscheidungsträger/innen, die in Jugendämtern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Sozial- und Ordnungsämtern sowie bei freien Trägern mit der Unterstützung und Förderung von jungen Menschen befasst sind. Aufgezeigt werden Handlungsansätze, wie junge Erwachsene, die in besonderen Problemlagen aus gesellschaftlichen Institutionen und Unterstützungssystemen herauszufallen drohen, wieder in diese integriert werden können, um eine gelingende Verselbstständigung sowie soziale und berufliche Integration zu ermöglichen.

Die jungen Erwachsenen, die in diesen Empfehlungen in den Blick genommen werden, haben einen intensiven und umfänglichen Unterstützungs- und Förderbedarf, verhalten sich zu den Hilfeinstitutionen und -angeboten aber meist distanziert. Ihrem Unterstützungsbedarf kann deshalb nur durch individuell zugeschnittene Lösungen und – in Abhängigkeit von der Besonderheit des Einzelfalls – durch ein Zusammenwirken von Leistungsträgern und -erbringern aus unterschiedlichen Leistungsbereichen angemessen entsprochen werden.

Rechtskreisübergreifende Kooperation erfordert eine gemeinsame Arbeitsgrundlage. Hierzu werden in den Empfehlungen die übergreifenden Kriterien und Merkmale, die die Lebenssituation von jungen Erwachsenen in besonderen Problemlagen kennzeichnen, sowie die Rechtsgrundlagen der Leistungen erläutert, die zu ihrer Unterstützung und Förderung in Betracht kommen können.

Hiervon ausgehend werden Eckpunkte für die Entwicklung örtlicher Fachkonzepte zur Unterstützung und Förderung der jungen Erwachsenen erläutert. Ihre leitende Idee ist die des verbindlich vereinbarten und für die jungen Menschen zugänglichen Netzwerkes der in diesem Aufgabenfeld verantwortlichen Leistungsträger und Leistungserbringer. Als Kernelemente empfiehlt der Deutsche Verein ein individualisiertes Vorgehen zur Erhebung des Hilfebedarfs, die verbindliche Gestaltung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit sowie die Entwicklung von Instrumenten, die darauf hinwirken, dass die jungen Erwachsenen
tatsächlich erreicht und kontinuierlich begleitet werden. Die Jugendberufsagenturen sollten Teil dieser Netzwerke sein und mit ihnen zusammenwirken, um auch diesen jungen Erwachsenen Zugänge zu einer beruflichen Ausbildung zu eröffnen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 22.03.2017 [PDF, 140 KB]

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