Empfehlungen/Stellungnahmen 2016

16.03.2016 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung (BR-Drucks. 66/16)

Die Stellungnahme (DV 35/15) wurde am 16. März 2016 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

I. Vorbemerkung und zusammenfassende Bewertung
Das SGB II ist u.a. mit dem Ziel geschaffen worden, ein transparentes und leicht zu administrierendes Sozialrecht zu schaffen, das durch Fordern und Fördern die Hilfebedürftigkeit durch Erwerbsintegration überwindet und den notwendigen Lebensunterhalt von Leistungsberechtigten sichert. Dieser Anspruch konnte von Anfang an nicht in vollem Umfang verwirklicht werden. Durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen hat sich der Umfang der Regelungen seit 2005 stark ausgeweitet, die Komplexität wurde erhöht. Die vielfach geäußerten Forderungen nach einer Rechtsvereinfachung haben zur Einrichtung einer AG der ASMK geführt („AG Rechtsvereinfachung“) die von 2013 bis 2014 „konsentierte“ Vorschläge zur Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrechts erarbeitete. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift einige Vorschläge auf.

Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass frühere Vorschläge des Deutschen Vereins umgesetzt werden sollen. So sieht der Regierungsentwurf vor, dass Auszubildende für den Monat des Ausbildungsbeginns Leistungen als Darlehen erhalten können (§ 27 Abs. 3 SGB II-E) und dass Aufrechnungen für Zeiträume eines wegen Sanktionen geminderten Leistungsanspruchs ausgeschlossen werden (§ 43 Abs. 3 SGB II-E). Der Deutsche Verein fordert den Gesetzgeber auf, auch die weiteren Empfehlungen zur Reform der Sanktionsregelungen aus dem Jahr 2013 zeitnah umzusetzen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.03.2016 [PDF, 300 KB]

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