Empfehlungen/Stellungnahmen 2016

27.09.2016 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Diese Stellungnahme hat ausschließlich Artikel 1 und 2 des Entwurfs zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz zum Gegenstand.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 den Gesetzgeber verpflichtet, die Regelleistungen neu zu bemessen. Zu den Neuregelungen nach dem Regelbedarfsermittlungs-Gesetz (RBEG) vom 24. März 2011 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 festgestellt, dass der Gesetzgeber sich „an der Grenze dessen (bewege), was zur Sicherung des Existenzminimums verfassungsrechtlich erforderlich ist“ (Rdnr. 121). Für die zukünftige Bemessung der Regelbedarfe hat es eine Reihe von „Prüfaufträgen“ formuliert, die der Gesetzgeber für die Neufassung des RBEG zu beachten hat (s. hierzu unter 4).

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 27.09.2016 [PDF, 80 KB]

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