Empfehlungen/Stellungnahmen 2016

16.03.2016 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufsgesetz)

Die Stellungnahme (DV 6/16) wurde am 16. März 2016 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

I. Allgemeine Einschätzungen
Das Anliegen der Bundesregierung die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenzuführen wird grundsätzlich begrüßt. Der Entwurf setzt in weiten Teilen die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen aus dem Jahr 2009 um.

Allerdings bleibt festzustellen, dass eine notwendige höhere Attraktivität der Pflegeberufe durch die generalistische Pflegeausbildung allein nicht herbeigeführt wird. Hierfür ist eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich, wie sie u.a. bereits in der Qualifizierungsoffensive Altenpflege verabredet wurden. Diese betreffen tarifliche und strukturelle Maßnahmen sowie größere Anstrengungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Deutsche Verein macht darauf aufmerksam, dass angesichts der Vielzahl gesetzgeberischer Initiativen, wie das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) und die Pflegestärkungsgesetze I, II und das angekündigte Pflegestärkungsgesetz III, Träger und Pflegekräfte aktuell unter einen hohen Veränderungsdruck setzen.

Letztendlich ist darauf hinzuweisen, dass der Entwurf der Bundesregierung und seine Implikationen erst abschließend beurteilt werden können, sobald die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen veröffentlicht sind. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist darauf zu achten, dass die Regelungen praxistauglich ausgestaltet werden und die Qualität der Ausbildung sowie die adäquate Finanzierung von Strukturen und Regelungen für die Einrichtungen sichergestellt werden.

Begrüßt wird die Einführung des Berufsbildes des Pflegefachmanns/der Pflegefachfrau mit übergreifenden Pflegekompetenzen. Dass als Zugangsvoraussetzung weiterhin ein in der Regel mittlerer Bildungsabschluss gelten und die Ausbildungsdauer wie bisher drei Jahre betragen und sowohl theoretischen und praktischen Unterricht als auch eine fachpraktische Ausbildung in den zukünftigen Aufgabenfeldern umfassen soll, entspricht den bisherigen Empfehlungen des Deutschen Vereins. Darauf zu achten bleibt, dass strukturell die berufsbegleitende Ausbildung gesichert wird. Begrüßt wird, dass auch Teilzeitausbildungen möglich sein sollen. Dies kann dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Nach dem Gesetzentwurf soll die vereinheitlichte Ausbildung in Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz und weitere Einsätze gegliedert werden. Dies trägt dem – auch in den Empfehlungen des Deutschen Vereins aus dem Jahr 2009 formulierten – Anliegen Rechnung, Schwerpunktsetzungen und Vertiefungsbereiche in der fachpraktischen Ausbildung, flankiert durch theoretischen Unterricht, zu schaffen, um die hohen Pflegestandards in den nach Pflegesparten getrennten Ausbildungen der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege nicht zu gefährden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.03.2016 [PDF, 160 KB]

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