Empfehlungen/Stellungnahmen 2016

26.08.2016 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Neufassung der VO (EG) Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der VO (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-VO)

Die Stellungnahme (DV 25/16) wurde im Umlaufverfahren am 26. August 2016 vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins verabschiedet.

Mit dem Entwurf eines Vorschlages für die Revision der Verordnung EG Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (DG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-Verordnung) hat die Europäische Kommission eine völlige Neufassung dieser Verordnung vorgelegt. Sie bezweckt damit den Schutz des Kindeswohls durch die Beschleunigung und Erleichterung von grenzüberschreitenden Sorgerechts- und Umgangsverfahren sowie die Vereinfachung der Vollstreckung von entsprechenden Entscheidungen, die Straffung von Rückführungsverfahren nach Kindesentführung und klarere Regelungen zur grenzüberschreitenden Unterbringung von Minderjährigen. Um diese Ziele zu erreichen, sind auch die Regelungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit weiter ausgearbeitet worden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 26.08.2016 [PDF, 230 KB]

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