Empfehlungen/Stellungnahmen 2015

23.09.2015 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II)

1. Grundsätzliche Anmerkungen
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen in der Pflegeversicherung der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Neue Begutachtungsassessment (NBA) eingeführt werden. Dies begrüßt der Deutsche Verein ausdrücklich. Die Einführung eines neuen Begriffs von Pflegebedürftigkeit, der auf den Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und bei der Gestaltung von Lebensbereichen abstellt, ist ein längst überfälliger Schritt.

Wesentliche Änderungen betreffen darüber hinaus die Bereiche Beratung sowie Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender schwierigerer Bedarfslagen unterstützt der Deutsche Verein die Intention des Entwurfs, Beratungsleistungen qualitativ zu verbessern. Er begrüßt das gesetzgeberische Ziel, die Funktionalität der Selbstverwaltung im Hinblick auf die Qualitätssicherung zu stärken, hält die vorgeschlagenen Regelungen aber nicht für ausreichend.

Der Deutsche Verein nimmt positiv zur Kenntnis, dass die vorgesehenen Leistungsbeträge
ambulant und stationär sehr nahe beieinander liegen. Bereits in seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pflege hat er dargelegt, dass er als Zielperspektive die Aufhebung der Unterscheidung der Leistungsformen ambulant und stationär sieht.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 23.09.2015 [PDF, 180 KB]

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